von NachtragsleistungenAufmaßerstellungPrüfen von Nachunternehmerrechnungen Abgeschlossenes Ingenieurstudium oder abgeschlossene Technikerausbildung oder vergleichbare Ausbildung im Baugewerbe; alternativ eine abgeschlossene technische
von Nachtragsleistungen Aufmaßerstellung Prüfen von Nachunternehmerrechnungen Abgeschlossenes Ingenieurstudium oder abgeschlossene Technikerausbildung oder vergleichbare Ausbildung im Baugewerbe; alternativ